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01.01.1970 -

Betreuer


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Betreuer

In Katastrophen und Notlagen muss in erster Linie der gefährdeten und hilfsbedürftigen Bevölkerung geholfen werden.

Die Aufgabe der Betreuer ist hierbei die Aufnahme, Beherbergung, Verpflegung und Pflege der Hilfsbedürftigen. Sie ist möglichst darauf ausgerichtet, eine umfassende Selbsthilfe der Betroffenen zu gewährleisten.

Zu den Kernaufgaben der Betreuer zählen:

Aufbau und Betrieb von Sammel- und Betreuungsstellen in bestehenden oder provisorischen Einrichtungen Unterstützung der Behörden bei Evakuierungen Erstellen von temporären technischen Infrastrukturen auf Schadenplätzen oder für wichtige Objekte, Betreuung von Schutzsuchenden Unterstützung des öffentlichen Gesundheitswesens

Als erweiterte Aufgabe können die Betreuer bei den Notfalltreffpunkten zum Einsatz kommen. Dort erhält die Bevölkerung Informationen und Hilfestellungen in unterschiedlichen Situationen. Unter Anderem können an den Notfalltreffpunkten:

Bei einem Ausfall der öffentlichen Telefonie Notrufe abgesetzt werden Unterstützung der Behörden bei Evakuierungen Verhaltensanweisungen bei jeglicher Art von Bedrohungen weitergegeben werden Trinkwasser oder Medikamente auf Anordnung verteilt werden